Der Gemeinderat ist das politisch-administrative Leitungs- und Kontrollorgan der Gemeinde. In der Gemeinde Naturns besteht der Gemeinderat aus dem Bürgermeister und 17 Ratsmitgliedern. Vorbehaltlich der spezifischen Regelung durch die Geschäftsordnung, sind die Sitzungen des Gemeinderates öffentlich und die Abstimmungen erfolgen in offener Form durch Handerheben. Die Diskussion im Gemeinderat wird in einer Tonaufnahme festgehalten.
Die dem Gemeinderat zugewiesenen Funktionen können, auch hinsichtlich einzelner Angelegenheiten, nicht anderen Organen übertragen werden.
Der Gemeinderat beschließt die allgemeinen Grundsätze, nach denen die Verwaltung geführt wird. Er überwacht die gesamte Verwaltung der Gemeinde.
In Ausübung seiner gesetzlichen Kontrollfunktion wacht der Gemeinderat darüber, dass die Zielsetzungen hinsichtlich Unparteilichkeit, Durchsichtigkeit, Bürgernähe, Effizienz, Wirtschaftlichkeit und Korrektheit der Verwaltung gewährleistet werden und trifft hierzu die von den einschlägigen Vorschriften vorgesehenen Maßnahmen.
Der Gemeinderat behandelt und genehmigt das programmatische Dokument des neu gewählten Bürgermeisters. Er beschließt die Jahres- und Mehrjahreshaushaltspläne sowie deren Änderungen, die Rechnungslegung, die Leitpläne, die Planungsdokumente, die Fachpläne, die Programme für öffentliche Arbeiten und die entsprechenden Finanzierungspläne, die Raumordnungs- und Bauleitpläne sowie die Pläne für deren Ausführung und die etwaigen Abweichungen von diesen, die abzugebenden Stellungnahmen in den vorgenannten Bereichen und zu den Fachplänen des Landes.